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Hansmichael Krug Das Porto
für Briefe von Ort zu Ort betrug zur Zeit der Verwendung der ersten
Reichspostmarken, den so genannten Brustschildmarken, vom 1.1.1872
bis zur Einführung der einheitlichen Mark/Pfennig-Währung am
1.1.1875, ohne Unterschied der Entfernung:
Bis 15 Gramm 1 Groschen oder 3 Kreuzer und 2 Groschen oder 7 Kreuzer
für schwerere Briefe bis 250 Gramm. Im
Gegensatz dazu war das ermäßigte Porto für Ortsbriefe regional
abhängig unterschiedlich hoch. Bekannt sind Ortsbriefe aus dem
Gebiet der Thaler / Groschen-Währung mit ¼-, 1/3-, 1/2 - und 1-
Groschen-Frankaturen und aus dem Gebiet der Gulden / Kreuzer-Währung
mit 1- und 2- Kreuzer-Frankaturen. Dazu kommen noch die Ortsbriefe
aus Hamburg mit ½ Schilling-Frankaturen.
Die Umrechnung der Währungen untereinander war nicht ganz einfach,
da 2 Groschen genau 7 Kreuzer und 1½ Groschen genau 2 Hamburger
Schillinge entsprachen. Diese Umrechnungen
führten meist zu Brüchen bzw. Dezimalzahlen. Man war daher im Post-
und Zahlungsverkehr auf Auf- und Abrundungen entsprechend den
Briefmarkenwertangaben bzw. den Münzenwerten angewiesen. Die
Karte zeigt das Gebiet des Deutschen Reiches und dessen
Währungsgebiete vor der Einführung der Mark-Währung. Erst mit der
Einführung der Mark / Pfennig-Währung zum 1.1.1875 wurde am 18.12.1874
verfügt, dass ab dem 1.1.1875 alle Ortsbriefe / Karten einheitlich im
gesamten Reichspostgebiet 5 Pfennige kosten sollten. Ausnahmen
hiervon bildeten Berlin (bis zum 31.3.1900 kostete dort ein Ortsbrief 10 Pfg.) und die OPDen Darmstadt, Karlsruhe und Konstanz,
denen bis zum 30.6.1875 eine Übergangsregelung (Ortsbriefe 3 Pfg.)
zugestanden wurde. Eine Erklärung der unterschiedlich hohen Ortsfrankaturen bei
gleicher Dienstleistung liegt darin, dass die Gesetze über das
Posttaxwesen des Norddeutschen Bundes und das des Deutschen Reiches
für Ortssendungen keine Gebührenangaben machten und lediglich
bestimmen, dass die bisher geltenden Gebühren und Vorschriften
beibehalten werden sollten. Diese Vorschriften aus der Zeit der "Deutschen Vielstaaterei" sind
allerdings tatsächlich sehr verschieden. Nicht nur die Höhe der
Gebühren, sondern auch ihre Bezeichnung und Bedeutung sind
unterschiedlich. So gibt es u. a. in einigen Staaten den Begriff des
Stadtbriefes, in anderen nur den Begriff des Bestellgeldes für
Sendungen in den eigenen Zustellbezirk. Das Gesetz über das Posttaxwesen des Deutschen Reiches vom
28.10.1871 hebt durch seinen § 8 die Bestellgebühren für alle
Briefpostgegenstände zum 1.1.1872 auf. Ab diesem Zeitpunkt kann man
ganz allgemein die Gebühr für Orts-Briefpostsendungen als Ortsporto
bezeichnen. Dabei ist es wichtig zu wissen,
dass die Deutsche Reichspost vor dem
1.4.1900 nur ein Monopol für Sendungen von einem zum anderen Ort
hatte, nicht aber für Sendungen im Orts- und Landzustellbezirk der
Aufgabepostanstalt. In größeren Städten bestanden daher neben der
Reichspost oft private Postanstalten, die ihre Dienste und Gebühren
wesentlich preisgünstiger als die Deutsche Reichspost anboten. Gemessen am Einkommen war das Porto von Ortssendungen sehr hoch, so
dass Briefe und andere Sendungen sehr oft durch Dienstboten oder
andere Hilfskräfte bestellt wurden. 1870 betrug z.B. der
durchschnittliche Wochenlohn einer Näherin 25 Groschen, der eines
Webers ca. 2 Thaler = 60 Groschen. Aus den genannten Gründen sind Ortsendungen mit
Brustschildfrankaturen nicht häufig. Im folgenden werden die unterschiedlich hohen
Brustschildfrankaturen auf Ortssendungen mit aufsteigendem Wert
vorgestellt und beschreiben. Die gezeigten Abbildungen stammen von
Belegen aus der Sammlung des Verfassers. A: ¼ Groschen-Frankaturen
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¼ Gr. großer Schild auf Ortsbrief mit aptiertem Thurn und
Taxis EKr. APOLDA, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (OPD Erfurt) |
In allen Staaten, welche ihre Posthoheit an die Fürsten von Thurn und
Taxis übertragen hatten und in der Thaler / Groschen-Währung
rechneten, betrug das Bestellgeld für Ortsbriefe bis zu 250 Gramm ¼
Groschen. Da die Vorschriften übernommen wurden, betrug in diesen
Staaten das Ortsbriefporto ebenfalls ¼ Groschen.
Es sind die Staaten:
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DR Oberpostdirektion
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| Großherzogtum
Sachsen-Weimar-Eisenach |
OPD Erfurt |
| Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
(Landesteil Gotha) |
OPD Erfurt |
| Fürstentum Reuß jüngere Linie
(Schleiz) |
OPD Erfurt |
| Fürstentum Reuß ältere Linie
(Gera) |
OPD Erfurt |
| Fürstentum
Schwarzburg-Sonderhausen |
OPD Erfurt |
| Fürstentum Lippe-Detmold
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OPD Münster |
| Fürstentum Schaumburg-Lippe
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OPD Münster |
| Ehemaliges Kurfürstentum Hessen
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OPD Kassel |
| Ehemaliges Herzogtum Nassau
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OPD Frankfurt a.M. |
| Ehemalige Landgrafschaft Hessen-Homburg
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OPD Frankfurt a.M. |

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¼ Gr. kleiner Schild
auf Ortsbrief, Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (OPD Erfurt) |

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¼ Gr. kleiner Schild auf
Ortsbrief von Varenholz, Fürstentum
Lippe-Detmold.
Bisher ist kein weiterer ¼ Gr.- Ortsbrief aus Varenholz bekannt. |

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¼ Gr. kleiner Schild auf Ortsbrief von Homberg Reg. Bez.
Kassel, ehemaliges Kurfürstentum Hessen (OPD Kassel) |
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¼ Gr. großer Schild auf Ortsbrief von Wiesbaden, ehemaliges
Herzogtum Nassau
(OPD Frankfurt am Main) |
Auch im Herzogtum Braunschweig betrug das Porto für Ortsbriefe bis
250 Gramm ab dem 4.12.1862 ¼ Groschen. Dieses Porto galt auch für
unfrankierte Ortsbriefe.

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¼ Gr. großer Schild auf Ortsbrief von Braunschweig |
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Blaustifttaxe "1/4" auf unfrankiertem Ortsbrief von
Braunschweig, die beim Empfänger eingezogen wurden |
B: 1 Kreuzer-Frankaturen
Für die in Gulden rechnenden Postgebiete ist der kleinste Wert der
Brustschildausgaben die 1 Kr.- Marke. Die genaue Umrechnung in die
Thalerwährung ergibt 2/7 bzw. 0,286 Groschen, und liegt über ¼ bzw.
0,25 Groschen und unter 1/3 bzw. 0,333 Groschen.
In den ehemals Thurn und Taxisschen Postgebieten mit Guldenwährung
betrug das Ortsbestellgeld 1 Kr.
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Es sind dies die Staaten: |
DR Oberpostdirektion |
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Großherzogtum Hessen |
OPD Darmstadt |
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Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (Landesteil Coburg) |
OPD Erfurt |
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Herzogtum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen |
OPD Erfurt |
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Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt |
OPD Erfurt |
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Fürstentum Hohenzollern Hechingen und Sigmaringen |
OPD Konstanz |
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Ehemals Freie Stadt Frankfurt am Main |
OPD Frankfurt a.M. |
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1 Kr. großer Schild auf Ortsbrief von Darmstadt,
Großherzogtum Hessen
(OPD Darmstadt) |
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1 Kr. großer Schild auf Ortsbrief mit Thurn und Taxis EKr.
REINHEIM,
Großherzogtum Hessen (OPD Darmstadt)
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1 Kr. kleiner Schild auf Ortsbrief von Coburg, Herzogtum
Sachsen-Coburg-Gotha
(OPD Erfurt) |
C: 1/3 Groschen-Frankaturen
Diese Frankatur kommt auf Ortsbriefen nur in der Stadt Hannover
incl. des Vorortes Linden vor (außer den 1/3 Gr.- Frankaturen für Massenauflieferungen).
Ursprünglich galt im gesamten Königreich Hannover eine
Ortsbriefgebühr von 3 Pfg. (Hann.), welche nach der Besetzung durch
Preußen auf 4 Pfg. (Preuß.) bzw. 1/3 Gr. erhöht wurde. Ab dem
1.3.1870 wurde die Ortsbriefgebühr analog der im gesamten Königreich
Preußen geltenden Ortsbriefgebühren auf ½ Groschen angehoben.
Lediglich die Stadt Hannover mit ihrem Vorort Linden blieb von
dieser Erhöhung ausgenommen.
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1/3 Gr. kleiner Schild auf Ortsbrief von Hannover |
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1/3 Gr. kleiner Schild auf Ortsbrief aus Hannover Linden
nach Hannover |
D: ½ Schilling-Frankaturen
Die ½ Schilling-Marke war nur im Stadtbezirk von Hamburg gültig.
Nominell liegt dieser Wert mit 3/8 Groschen zwischen den Werten zu
1/3 und ½ Groschen (4 Schillinge entsprechen 3 Groschen). Die Gebühr
für Hamburger Ortsbriefe bis 250 Gramm betrug ½ Schilling.
Dieser Wert wurde von der Norddeutschen Postverwaltung für den
Hamburger Ortsverkehr mit der Inschrift "Stadtpostbrief Hamburg"
ohne Wertangabe herausgegeben. Um dieses spezielle Porto auch nach
dem 1.1.1872 zu ermöglichen, wurde die Marke trotz der Inschrift
"Norddeutscher Postbezirk" auch nach diesem Zeitpunkt
weitergedruckt, und blieb bis zum 31.12.1874 gültig..
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½ Schill. auf Ortsbrief von Hamburg |
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2 mal ½ Schilling auf Ortsbrief von Hamburg. Da in Hamburg
die Gebühr für unfrankierte Stadtbriefe 1 Schilling betrug, nimmt
man nach dem derzeitigen Forschungsstand an, dass diese
Doppel-Frankatur zur einfacheren Verrechnung von Postbeamten
frankiert wurde. |
E: ½ Groschen-Frankaturen
Die ½ Gr.- Frankaturen stellen sozusagen den Normalfall dar. Im
gesamten Königreich Preußen (mit Ausnahme der ehemals Thurn und
Taxisschen Postgebiete) incl. des okkupierten ehemaligen Königreichs
Hannover, im Königreich Sachsen, in den Großherzogtümern
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg, in den
Herzogtümern Schleswig und Holstein, in den neuen Reichslanden
Elsass und Lothringen sowie in den Hansestädten Bremen und Lübeck
betrug die Gebühr für Ortsbriefe bis 250 Gramm ½ Groschen. Lediglich
im OPD-Bezirk Berlin gab es dieses ermäßigte Ortsbriefgebühr bis zum
1.4.1900 nicht.
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½ Gr. großer Schild auf Ortsbrief mit Preußen DKr. STARGARD
I. POMM., Königreich Preußen (OPD Stettin)
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½ Gr. großer Schild auf Ortsbrief mit Hannover DKr
MEINERSEN,
ehemaliges Königreich Hannover (OPD Hannover)
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½ Gr., kleiner Schild rötlichorange mit Sachsen DKr.
STADTPOST auf Ortsbrief von Dresden, Königreich Sachsen |

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½ Gr. kleiner Schild orange, mit Mecklenburg-Schwerin
L2 DOBBERTIN bzw.: mit Mecklenburg-Strelitz EKr. ALTSTRELITZ jeweils
auf Ortsbrief,
Herzogtum Mecklenburg-Schwerin bzw. Mecklenburg-Strelitz |
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Die ½ Gr. -Marken konnten nach der Einführung der Markwährung am
1.1.1875 noch bis zum 31.12.1875 als 5 Pfge.- Marken aufgebraucht
werden. Da die Gebühr für die Ortsbriefe ab dem 1.1.1875 im gesamten
Reichspostgebiet einheitlich 5 Pfge. betrug, können ab diesem
Zeitpunkt auch in Gebieten mit zuvor niedrigeren Ortsbriefgebühren ½
Gr.-Frankaturen vorkommen.
E: 2 Kreuzer-Frankaturen
2 Kreuzer entsprechen 4/7 Groschen und liegen damit nominell über
dem Wert von ½ Groschen.
Die Gebühr für Ortsbriefe über 15 bis 250 Gramm im Großherzogtum
Baden betrug bis zum 30.4.1873 2 Kreuzer. In meiner Sammlung
befindet sich kein Exemplar.
(Nicht zu verwechseln mit den Briefen bis 15 Gramm in den eigenen
Landzustellbezirk der Aufgabepostanstalt, welche auch mit 2 Kreuzer
frankiert sind.)
F: 1 Groschen-Frankaturen
Im OPD Bezirk von Berlin gab es keine Ermäßigung für Ortsbriefe.
Hier betrug die Ortsbriefgebühr (bis 15 Gramm ?) wie für Briefe im
Fernverkehr 1 Groschen.
In den Posthandbüchern von Berlin wird die 1 Gr. Gebühr immer nur
für "gewöhnliche Briefe" angegeben. Eine Portorate für Briefe über
15 Gramm ist nicht extra aufgeführt, so dass man davon ausgehen kann,
dass unter dem Begriff "gewöhnlicher Brief" solche bis zu 250 Gramm
verstanden werden.
Bei den Berliner Ortsbriefen ist zu beachten, dass viele der heutigen
Berliner Stadtteile damals nicht zum OPD-Bezirk von Berlin gehörten.
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1 Gr. .großer Schild auf Ortsbrief mit KBHW Nr.300 |
G: Ausnahmeregelungen nach dem 1.1.1875
Auf Intervention der Großherzogtümer Baden und Hessen, deren
Ortsbriefgebühren von 1 Kreuzer (ca. 2,85 Pfennige) zum 1.1.1875 auf
5 Pfennige erhöht werden sollten, bekamen diese für Ihre OPDen
Darmstadt, Karlsruhe und Konstanz eine Sonderregelung zugestanden,
die bestimmte, dass bis zum 30.6.1875 in diesen Gebieten das Porto
für Ortsbriefe nur 3 Pfennige betragen sollte. Nach diesem Zeitpunkt
betrug auch dort das Ortsbriefporto wie im gesamten Reichspostgebiet
5 Pfennige.
Leider ist diese Frankatur nicht durch Brustschildmarken
darstellbar, da sowohl die 1 Kreuzer- als auch die 1/3 Groschenmarke
ab dem 1.1.1875 nicht mehr frankaturgültig waren.
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3 Pfge. auf Ortsbrief von Mannheim vom 22.1.1875,
Großherzogtum Baden (OPD Karlsruhe) |
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3 Pfge. auf Ortsbrief von Darmstadt vom 8.2.1875,
Großherzogtum Hessen (OPD Darmstadt) |
Bei diesen Frankaturen muss man darauf achten, dass es sich
tatsächlich um Ortsbriefe handelt und nicht um Ortsdrucksachen, die
wie alle Drucksachen bis 50 Gramm ebenfalls mit 3 Pfge. frankiert
sind. |